Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich

  • Diese AGB gelten für Verträge zur mietweisen Überlassung der Appartements. Die Hausordnung ist Bestandteil der AGB.
  • Geschäftsbedingungen des Vertragspartners/Gastes finden nur insoweit Anwendung, als sie im Voraus schriftlich vereinbart wurden.

§2 Vertragsschluss

  • Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Buchungsbestätigung) von Heidelberg ROOMS zustande.

§3 Grundsatz

  • Buchungen unter 3 Übernachtungen sind nicht möglich.
  • Die Höchstdauer der Belegung beträgt sechs Monate. Eine Verlängerung einer Buchung ist bei Verfügbarkeit möglich, ein Anspruch besteht jedoch nicht.
  • Bei allen Appartements hat Heidelberg ROOMS Zugangsrecht, um die Ordnungsmäßigkeit der Belegung und Sauberkeit der Räume aufrecht zu erhalten.
  • Eine Unter- oder Weitervermietung der Appartements ist ausgeschlossen.
  • Die Belegung der Appartements mit mehr als der gebuchten Personenanzahl ist ausgeschlossen.
  • In allen Appartements herrscht absolutes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung kann dem Gast/Vertragspartner die Reinigung (Abrechnung nach Zeitaufwand) und eine Renovierungspauschale (250.- Euro) in Rechnung gestellt werden.
  • Haustiere sind nicht erlaubt.
  • Grobe bzw. mehrmalige Verletzungen der Hausordnung mit zweimaliger Abmahnung können zur sofortigen Beendigung des Unterbringungsvertrages führen.
  • Zurückgelassenes Privateigentum bewahrt Heidelberg ROOMS maximal vier Wochen nach Rückgabe des Appartements auf. Nach Ablauf der Frist ist Heidelberg ROOMS berechtigt, zurückgelassenes Privateigentum ohne Anspruch auf Ersatz zu entsorgen bzw. einem Fundbüro zu übergeben.
  • Nicht zurückgegebene Einrichtungsgegenstände werden, ggf. auch nachträglich, in Rechnung gestellt.

§4 Bereitstellung

  • Gebuchte Appartements stehen dem Vertragspartner/Gast am Anreisetag ab 14:00 zur Verfügung.
  • Die Abreise hat am Abreisetag bis 11:00 zu erfolgen.

§5 Rücktrittsrecht

  • Eine Stornierung ist ausgeschlossen.

§6 Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen.

§7 Schlussbestimmung

  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist Heidelberg.
  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  • Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis gebenden Streitigkeiten ist Heidelberg.

Hausordnung

Der Vertragspartner/Gast verpflichtet sich, sich gemäß der Hausordnung von Heidelberg ROOMS zu verhalten.

Allgemein Verhaltensregeln

  • Von Balkonen und aus Fenstern darf nichts herab geworfen werden.
  • Auf den Balkonen ist keine Wäsche auszulegen oder zu hängen.
  • Veränderungen in den Räumen oder an Möbelstücken, wie Bohren von Löchern, um Gegenstände aufzuhängen und das Einschlagen von Nägeln o.ä. sind dem Nutzer nicht gestattet.

Sicherheitsvorkehrungen

  • Das Grillen auf den Balkonen ist nicht gestattet.
  • Die Fenster und Balkontüren sind bei Sturm, Regen oder Schneefall geschlossen zu halten.
  • Die Türen zum Treppenhaus sind verschlossen zu halten.
  • Außerhalb der Appartements dürfen keine Gegenstände abgestellt werden.
  • In den Fluren, Treppenhaus, etc. ist kein offenes Licht oder brennbares Material gestattet.

Abfallentsorgung

  • In Ausguss- oder Toilettenbecken dürfen keine Abfälle, keine schädlichen Flüssigkeiten oder ähnliches geworfen bzw. geschüttet werden.
  • Im Übernachtungspreis ist eine Endreinigung enthalten. Sofern das Appartement mit nicht verhältnismäßigem Müll oder mit starker Verunreinigung hinterlassen wird, werden die zusätzlichen Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

Gegenseitige Rücksichtnahme

    • Ruhestörender Lärm ist im gesamten Haus zu vermeiden. Im Treppenhaus und in den Fluren haben laute Unterhaltungen und dergleichen zu unterbleiben.
    • Grundsätzlich dürfen Rundfunk-, Musik- und Fernsehgeräte nur auf Zimmerlautstärke geschaltet sein.
    • Ein respektvoller Umgang gegenüber den Hausbewohnern ist selbstverständlich. Auch Besucher haben sich der Hausordnung entsprechend zu verhalten.